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Birgit Büst für langjährige Vorstandstätigkeit geehrt Der Verein für Sport und Gesundheit Hanau e.V. ehrt seine langjährige, ehrenamtliche Mitarbeiterin Birgit Büst für Ihre Tätigkeit im Vorstand des Vereins. Sie bedankte sich ganz herzlich und wies darauf hin, dass sie in Zukunft etwas kürzertreten wird. Jedoch bleibt sie dem VSG Hanau als aktive Übungsleiterin für die Abteilungen Gelenksport, neurologischer Rehasport und Wassergymnastik erhalten. Der Vorstand Rehasport in der Herzsportgruppe beginnt am 1. 9. 2021 Liebe Herzsport Teilnehmerinnen, Lieber Herzsport Teilnehmer, Wir beginnen den Rehasport in der Herzsportgruppe am 01.09.2021 um 18.30 Uhr in der Main-Kinzig-Halle. An diesem Abend sprechen wir zusammen über die Neuerungen im Herzsport nach den Vorgaben des HBRS. Der Zutritt ist nach den geltenden Hygiene Vorschriften auf Getestete, Genesene und Geimpfte beschränkt. Diese Vorschriften sind uns vorgegeben und können von dem Verein nicht geändert werden. Bitte am diesem Abend die Bescheinigungen zum vorzeigen mitbringen. Der Vorstand des VSG HANAU Infektionsschutzkonzept: Gemäß der Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung der Landesregierung Hessen vom 7. Mai 2020 ist laut § 2 (2) der Sportbetrieb wieder gestattet unter folgenden Bedingungen: 1. Ein Infektionsschutzkonzept ist vorhanden 2. der Rehasportbetrieb wird kontaktfrei ausgeübt 3. ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen ist gewährleistet 4. Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, durchgeführt werden 5. Toiletten sind offen, Umkleidekabinen und Waschräume geschlossen 6. der Zutritt zur Sportstätte erfolgt unter Vermeidung von Warteschlangen 7. das Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert Koch-Institutes keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden Im folgenden Infektionsschutzkonzept werden die Maßnahmen und Regeln beschrieben, welche für die TeilnehmerInnen des VSG Hanau 1952 e.V. gelten um eine Ansteckung mit dem Coronavirus beim Rehasport zu vermeiden. Diese sind für alle TeilnehmerInnen verpflichtend. Bei Fragen und Problemen ist der Vorstand des VSG Hanau 1952 e.V. zu kontaktieren. Allgemein: . Die Halle wird über den Nebeneingang Gymnastikraum betreten und über das Foyer wieder verlassen (Einbahnstraßenprinzip) um den Abstand zwischen den Personen zu gewährleisten und Warteschlangen zu vermeiden. . Desinfektionsmittel wird vom Verein zur Verfügung gestellt. Dieses steht im Gymnastikraum-Vorraum auf dem Bartresen. Zur besseren Einhaltung der 1,5 m Mindestabstandvorgaben wird die Anzahl an Teilnehmern in der Halle auf maximal 15 begrenzt. Nach dem Eintreffen müssen sich die Teilnehmer gründlich die Hände desinfizieren und achten auf den Mindestabstand von 1,5 m. Die Übungsleiter führen Anwesenheitslisten, um etwaige Infektionsketten besser nachverfolgen zu können. Hierfür werden die Teilnehmerlisten ausgelegt. Falls beim Betreten und Verlassen der Halle der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, muss eine Mund-Nasen Bedeckung getragen werden. . Der Rehasport findet auf eigene Verantwortung statt. Die Vereinsmitglieder / TeilnehmerInnen sind für die Einhaltung der Regeln im Infektionsschutzkonzept selbst verantwortlich. . Sollten bei einem Vereinsmitglied oder Teilnehmer innerhalb dessen Haushalt Krankheitssymptome auftreten, nimmt der Teilnehmer nicht am Rehasport teil. Nach einem positiven Coronavirus-Test eines Vereinsmitglieds oder Teilnehmers innerhalb dessen Haushalt nimmt das Vereinsmitglied oder Teilnehmer 14 Tage lang nicht am Rehasport teil. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Liebe Teilnehmer und Teilnehmerinnen, des Rehasports beim VSG Hanau 1952 e.V. Niemand hat mit so einer langen Pause im Rehasport rechnen können. Hoffentlich geht es euch allen gut und ihr könnt eure freie Sommerzeit genießen. Wir konten mit den Vorkehrungen und Notwendigkeiten abschließen und beginnen wieder mit dem Rehasportbetrieb. Der Rehasport beginnt am 1. September mit den Orthopädie- und Neurologie Gruppen. Die Übungsleiter setzen sich, vor dem Beginn des Rehasports, mit den Teilnehmern in den einzelnen Gruppen in Verbindung. Die nur noch am Mittwoch stattfindende Herzsportgruppe folgt nach. Wir benötigen zur Aufnahme des Herzsports die Erfahrungswerte aus den ersten Wochen des Rehasportbetriebes in den Orthopädiegruppen. Unsere Wünsche für die nächste Zeit sind: treiben Sie Sport und bleiben Sie Gesund. Der Vorstand des VSG HANAU Gemäß der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung der Landesregierung Hessen vom 7. Mai 2020 ist laut § 2 (2) der Sportbetrieb wieder gestattet unter folgenden Bedingungen: 1. Ein Infektionsschutzkonzept ist vorhanden 2. der Rehasportbetrieb wird kontaktfrei ausgeübt 3. ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen ist gewährleistet 4. Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, durchgeführt werden 5. Toiletten sind offen, Umkleidekabinen und Waschräume geschlossen 6. der Zutritt zur Sportstätte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt und 7. Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert Koch-Institutes keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden Infektionsschutzkonzept: Im folgenden Infektionsschutzkonzept werden die Maßnahmen und Regeln beschrieben, welche für die TeilnehmerInnen des VSG Hanau 1952 e.V. gelten um eine Ansteckung mit dem Coronavirus beim Rehasport zu vermeiden. Diese sind für alle TeilnehmerInnen verpflichtend. Bei Fragen und Problemen ist der Vorstand des VSG Hanau 1952 e.V. zu kontaktieren. Allgemein: Die Halle wird über den Nebeneingang Gymnastikraum betreten und über das Foyer wieder verlassen (Einbahnstraßenprinzip) um den Abstand zwischen den Personen zu gewährleisten und Warteschlangen zu vermeiden. Desinfektionsmittel wird vom Verein zur Verfügung gestellt. Dieses steht im Gymnastikraum-Vorraum auf dem Bartresen. Zur besseren Einhaltung der 1,5 m Mindestabstandvorgaben wird die Anzahl an Teilnehmern in der Halle auf maximal 15 begrenzt. Nach dem Eintreffen müssen sich die Teilnehmer gründlich die Hände desinfizieren und achten auf den Mindestabstand von 1,5 m. Die Übungsleiter führen Anwesenheitslisten, um etwaige Infektionsketten besser nachverfolgen zu können. Hierfür werden die Teilnehmerlisten ausgelegt. Falls beim Betreten und Verlassen der Halle der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, muss eine Mund-Nasen Bedeckung getragen werden. Der Rehasport findet auf eigene Verantwortung statt. Die Vereinsmitglieder / TeilnehmerInnen sind für die Einhaltung der Regeln im Infektionsschutzkonzept selbst verantwortlich. Sollten bei einem Vereinsmitglied oder Teilnehmer innerhalb dessen Haushalt Krankheitssymptome auftreten, nimmt der Teilnehmer nicht am Training teil. Nach einem positiven Coronavirus-Test eines Vereinsmitglieds oder Teilnehmers innerhalb dessen Haushalt nimmt das Vereinsmitglied oder Teilnehmer 14 Tage lang nicht am Trainingsbetrieb teil.